... aus der Wettkampfordnung ( Ausgabe 2005 ) des Deutschen Feuerwehrverbandes
...
... beschlossen auf der 14. Tagung am 29. April 2005 in Fulda ...
Die Schläuche dürfen auf dem
Podest auf beliebige Weise abgelegt werden. Sie dürfen gerollt oder gefaltet sein. Nur Saugschläuche
dürfen über die Umgrenzungsmaße des Podestes, jedoch maximal 50 cm, hinausragen.
Die Kupplungen dürfen sich nicht berühren.